Seit 2013

Wird die Alternative für Deutschland (AfD) politisch verfolgt?

Die Alternative für Deutschland (AfD) steht seit ihrer Gründung 2013 im Zentrum politischer Kontroversen. Während die Partei selbst und ihre Anhänger von politischer Verfolgung sprechen, sehen Kritiker die Maßnahmen gegen die AfD als notwendige Abwehr von rechtsextremen und verfassungsfeindlichen Tendenzen.

Vorwürfe der AfD – politische Verfolgung

Die AfD und ihre Unterstützer behaupten, dass die Partei gezielt diffamiert, überwacht und benachteiligt wird. Im Folgenden werden einige Punkte skizziert.

Beobachtung durch den Verfassungsschutz

Die AfD wird in mehreren Bundesländern (Thüringen, Sachsen, Brandenburg) vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft. Der „Flügel“, eine ehemalige innerparteiliche Gruppierung um Björn Höcke, wurde 2020 als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft.

Die AfD sieht darin einen Versuch, sie als „undemokratisch“ zu stigmatisieren und ihre politische Arbeit zu behindern. So werden Stimmen lauter, die für eine Abschaffung eines politisch instrumentalisierten Verfassungsschutzes plädieren.1

Auch die Beobachtung der PDS/Linkspartei durch den Verfassungsschutz war unserer Meinung nach ein undemokratischer Versuch, den politischen Gegner zu diffamieren.

Mediale und gesellschaftliche Diffamierung

Die Partei wirft Medien vor, sie einseitig als „rechtsextrem“ oder „rassistisch“ darzustellen und damit ihre Wählerschaft zu diskreditieren. In Talkshows wird die AfD seltener eingeladen als andere Parteien.

AfD-Politiker und sogar deren Wähler berichten von Anfeindungen, Drohungen und Berufsverboten aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit. In Talkshows wird die AfD seltener eingeladen als andere Parteien.

Große Unternehmen und Vereine verweigern AfD-nahen Organisationen oft Räume oder Unterstützung.

Bürgerbewegungen, Kirchen und Gewerkschaften positionieren sich öffentlich gegen die AfD.

In Städten wie Berlin oder Hamburg schließen sich Initiativen zusammen, um gegen die AfD zu protestieren oder gar Straftaten zu begehen. Insbesondere die sog. Antifaschistische Aktion (Antifa) ruft immer wieder zu Straftaten gegen AfDler auf.2

Entmenschlichung durch Tiervergleiche

In der politischen Auseinandersetzung mit der AfD wurden mehrfach Tiervergleiche verwendet. Die Verwendung von Tiermetaphern in der politischen Kommunikation kann dazu beitragen, Gegner zu diffamieren und die Hemmschwelle für verbale oder sogar physische Gewalt zu senken. Solche Entmenschlichungen wurden von den Nationalsozialisten eingesetzt, um Hass und Ausgrenzung zu schüren.3 Hier drei aktuelle Beispiele:

Agnes Strack-Zimmermann spricht von Fliegen

„Je größer der Haufen Scheiße, umso mehr Fliegen sitzen drauf“Agnes Strack-Zimmermann kritisiert die AfD mit „Nazi-Sprech“.beim Neujahrsempfang 2004 der nordrhein-westfälischen FDP in Düsseldorf.

Friedrich Merz spricht von einer Natter

Wer sich eine Natter an den Hals holt, den beißt sie halt irgendwann tot.“ – CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz Mitte Januar 2025. Die Natter, die er seiner Partei vom Hals halten will, ist die AfD. 

Frank-Walter Steinmeier spricht von Ratten

„Wir lassen uns dieses Land nicht von extremistischen Rattenfängern kaputtmachen.“ – Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier im Januar 2024 anlässlich der Ereignisse um das angebliche Potsdamer-Geheimtreffen. Die Anti-AfD-Berichterstattung darüber hat sich dann als Desinformation herausgestellt..

Hass und Hetze gegen die AfD von den höchsten Staatsämtern

Bereits 2016 hatte die SPD die AfD-Politikerin Beatrix von Storch mit einem Tier verglichen. Hierfür hatte sich der SPD-Parteivorstand noch entschuldigt.4

Neuerdings agitieren sogar der SPD-Bundespräsident und der CDU-Kanzlerkandidat mit entmenschlichenden Tiervergleichen gegen die AfD und ihre Wähler, ohne sich dafür zu entschuldigen.

Desinformationskampagnen durch die Tagesschau und Correctiv

Kampagnenartige Desinformation durch bestimmte Medien wie dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) oder dem Recherche-Netzwerk Correctiv im Zuge des „Potsdamer Geheimtreffens“.5 Die Falschinformationen führten zu großangelegten gegen die AfD gerichteten „Demos gegen Rechts“ oder auch der politischen Verfolgung von Simone Baum.

Das Landgericht Hamburg hatte entschieden: Die Tagesschau darf ihre Falschmeldungen über das Potsdam-Treffen nicht weiter verbreiten. Der NDR hatte Widerspruch gegen ein vorheriges Verbot des OLG Hamburg eingelegt – ohne Erfolg. Damit bleibt das Verbot bestehen.

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein Bericht der Tagesschau, der auf irreführenden Wertungen des Correctiv-Berichts basierte. Fälschlicherweise wurde behauptet, dass beim Treffen in Potsdam die Ausweisung deutscher Staatsbürger sowie der Entzug der Staatsbürgerschaft nach rassistischen Kriterien diskutiert worden sei. Dies wurde durch eidesstattliche Versicherungen der Teilnehmer widerlegt. Der NDR konnte vor Gericht keine Beweise für seine Behauptungen vorlegen und scheiterte mit dem Versuch, das Verbot aufzuheben.6

Institutionelle Blockaden und politische Isolierung

In manchen Parlamenten wird die AfD aus Gesprächen oder Diskussionsrunden ausgeschlossen.

AfD-Politiker werden von bestimmten Ämtern und Gremien ausgeschlossen wie dem Bundestagsvizepräsident ausgeschlossen.7, obwohl in In § 2 Abs. 1 S. 2 der Geschäftsordnung des Bundestags (GO-BT) geregelt ist, dass jede Fraktion mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin stellt.8

In vielen Landtagen und im Bundestag werden Kandidaten der AfD bei Wahlen zu Ausschussvorsitzenden blockiert.

Keine Koalitionen mit der AfD auf Bundes- und Landesebene.

Keine gemeinsamen Gesetzesinitiativen oder Anträge mit der AfD.

Wir halten diese Punkte für undemokratisch, weil sie einen Großteil der Bürgerinnen und Bürger, die der AfD ihre Stimme gegeben haben, von der politischen Teilhabe ausschließt.

Einschränkung der Partei-nahen Stiftung

Die AfD klagt über Schwierigkeiten bei der Versammlungsfreiheit (z. B. Absagen von Veranstaltungen) und beim Zugang zu öffentlichen Geldern (z. B. Parteienfinanzierung).

So erhielt bspw. die Partei-nahe Stiftung der AfD, die Desiderius-Erasmus-Stiftung, im Gegensatz zu den Stiftungen der anderen im Bundestag vertretenen Parteien, rechtswidrig jahrelang keine Förderung. Nun entschied das Bundesverfassungsgericht, dass sie dafür nicht entschädigt werden soll.9

Verstoß gegen politische Neutralität durch Anti-AfD Kampagnen

Das Beispiel „Fulda stellt sich quer“

Der Verein Fulda stellt sich quer (FSSQ) erhält staatliche Fördermittel in Höhe von 144.366 Euro aus dem Bundesfamilienministerium und pflegt enge Verbindungen zur SPD. Gleichzeitig verfolgt die als gemeinnützig anerkannte Organisation eine radikale Linie gegen die AfD. So organisierte sie unter anderem einen Bus, um Aktivisten zum AfD-Parteitag in Essen zu bringen und Protestaktionen durchzuführen.10

Der Verein äußert sich offen feindlich gegenüber der Partei und bezeichnet sie als „von Faschist*innen geführte Schande“, deren bloße Existenz nicht akzeptabel sei. Diese Haltung wird indirekt durch staatliche Gelder unterstützt. Die Mittel stammen aus dem Programm „Demokratie Leben“, das über die „Partnerschaft für Demokratie“ an die Stadt Fulda vergeben wurde. Dort macht die Summe etwa ein Drittel der Gesamtförderung aus.

Die Finanzierung des Vereins durch Bundesmittel wirft Fragen zur politischen Neutralität der Förderprogramme auf – insbesondere, da FSSQ aktiv gegen eine demokratisch gewählte Partei mobilisiert.

Das Beispiel „Amadeu Antonio Stiftung“

Ein weiteres bekanntes Beispiel für einen Verstoß gegen die politische Neutralität ist die Amadeu Antonio Stiftung. Sie wird ebenfalls großzügig mit Steuergeldern gefördert und organisiert gezielte Aktionen gegen die AfD (bspw. Demonstrationen oder Anti-AfD-Webseiten).

Der Verfassungsrechtler Hubertus Gersdorf wertet die bisherige Förderpraxis von Organisationen, die wie die Antonio Amadeu Stiftung offen parteiisch sind, als verfassungswidrig.11

Argumente der Kritiker: keine Verfolgung, sondern Abwehr

Kritiker der AfD bestreiten den Vorwurf der politischen Verfolgung und argumentieren, dass die Maßnahmen gegen die Partei rechtlich und demokratisch legitim seien:

Verfassungsschutzbeobachtung
Die Einstufung der AfD als Verdachtsfall basiere auf konkreten Hinweisen auf rechtsextreme und verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, insbesondere im Umfeld des „Flügels“. Der Verfassungsschutz hat den Auftrag, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen.

Medienkritik
Medien berichten kritisch über die AfD, weil die Partei wiederholt durch rassistische, nationalistische und verschwörungsideologische Äußerungen aufgefallen sei. Dies wird als journalistische Pflicht gesehen, nicht als Diffamierung.

Einschränkungen der politischen Arbeit
Absagen von Veranstaltungen oder Sicherheitsauflagen erfolgten oft aufgrund von Gefahrenprognosen (z. B. befürchtete Ausschreitungen) und nicht aus politischen Gründen.

Fazit – Schutz der Demokratie mit undemokratischen Mitteln

Die Vorwürfe der AfD, Opfer politischer Verfolgung zu sein, sind nicht eindeutig: Während die Partei und ihre Anhänger sich als „Opfer des Systems“ sehen, argumentieren Kritiker, dass die Maßnahmen gegen die AfD notwendig und rechtlich legitim sind, um die Demokratie zu schützen.

Aufgrund der Vielzahl an gezielten Aktionen und Kampagnen gegen die AfD muss unserer Meinung aber von politischer Verfolgung gesprochen werden. Die zentrale Frage: Lässt sich „die Demokratie“ mit undemokratischen Mitteln schützen? Die Befürworter der gesellschaftlichen und politischen „Brandmauer“ gegen die AfD schwächen unserer Meinung nach die Demokratie, weil sie -nach aktuellen Umfragen – ein Fünftel, nach aktuellen Umfragen bis zu einem Viertel, der bundesdeutschen Wählerschaft an der politischen Teilhabe ausschließen wollen.

  1. siehe z. B. Deutschlandfunk Kultur, Plädoyer für die Abschaffung des Verfassungsschutzes, https://www.deutschlandfunkkultur.de/kommentar-verfassungsschutz-afd-steinke-100.html ↩︎
  2. siehe bspw. https://www.cicero.de/innenpolitik/antifa-ruft-zu-straftaten-gegen-afd-politiker-auf-hessen ↩︎
  3. https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/tacheles-antisemitismus-und-tiervergleiche-das-ewige-tier-67533/ ↩︎
  4. https://www.welt.de/politik/deutschland/article159591525/SPD-beleidigt-Beatrix-von-Storch-mit-Tiervergleich.html ↩︎
  5. siehe z. B. https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/ulrich-vosgerau-siegt-vor-olg-hamburg ↩︎
  6. https://www.hoecker.eu/news/wer-auf-correctiv-setzt-zahlt-drauf-gericht-best%C3%A4tigt-verbot-gegen-tagesschau-zum-correctiv-bericht ↩︎
  7. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw05-de-wahlen-1042018 ↩︎
  8. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-2-bve-9-20-kein-besetzungsrecht-afd-fuer-bundestag-praesidium-vertreter-muessen-gewaehlt-werden ↩︎
  9. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-2bve319-desiderius-erasmus-stiftung-afd-keine-wiedergutmachung-foerderung ↩︎
  10. https://apollo-news.net/afd-sei-arm-des-rechten-terrors-fuldaer-verein-erhaelt-140-000-euro-vom-familienministerium/ ↩︎
  11. siehe Gastbeitrag von Hubertus Gersdorf in der FAZ vom 28.02.2025: „Warum die bisherige NGO-Förderpraxis verfassungswidrig ist“ ↩︎
Nach oben scrollen