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politische Verfolgung und Meinungsfreiheit

Einschränkung der Meinungsfreiheit als Mittel der politischen Verfolgung

Der Zusammenhang zwischen politischer Verfolgung und Meinungsfreiheit ist eng, da politische Verfolgung oft gezielt darauf abzielt, kritische Stimmen zu unterdrücken und gesellschaftliche Debatten zu kontrollieren.

Kernkonflikt – Meinungsfreiheit versus Gefahrenabwehr

Meinungsfreiheit: Grundrecht, Meinungen frei zu äußern und zu verbreiten (Art. 5 GG), das jedoch Schranken unterliegt (z. B. durch Volksverhetzung, Beleidigung).

Politische Verfolgung: Systematische Benachteiligung, Einschüchterung oder Bestrafung von Personen/Gruppen aufgrund ihrer politischen Ansichten, Aktivitäten oder Kritik an staatlichen Institutionen.

Der Konflikt entsteht, wenn staatliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (z. B. Extremismusbekämpfung) oder Gesetzesdurchsetzung (z. B. Strafverfolgung) so ausgelegt werden, dass sie legitime Kritik oder Proteste kriminalisieren.

Mechanismen der Unterdrückung

Strafrechtliche Instrumentalisierung

  • § 129 StGB („Bildung krimineller Vereinigungen“): Wird gegen Gruppen wie die „Letzte Generation“ angewandt, obwohl deren Aktionen (Straßenblockaden) primär zivilen Ungehorsam darstellen. Kritiker sehen darin eine Politisierung des Strafrechts.
  • § 130 StGB (Volksverhetzung): Wird teils gegen regierungskritische Äußerungen genutzt, etwa bei Debatten über Migration oder Corona-Maßnahmen.

Präventive Maßnahmen

  • Versammlungsverbote: Präventive Verbote von Demonstrationen (z. B. pro-palästinensische Proteste 2023) unter Verweis auf „Gefahren für die öffentliche Ordnung“ – oft ohne konkrete Beweise.
  • Überwachung: Beobachtung von Klimaaktivisten oder linken Gruppen durch den Verfassungsschutz, selbst wenn keine Straftaten vorliegen.

Medien- und Plattformzensur

  • NetzDG: Plattformen löschen Inhalte vorschnell, um Strafen zu vermeiden – auch politisch sensible Posts (z. B. Kritik an Rüstungsexporten) verschwinden.
  • Staatliche Einflussnahme: Indirekter Druck auf Medien durch politische Akteure, z. B. bei der Berichterstattung über rechte Netzwerke in Behörden.

Unterdrückung oppositioneller Presse – das Beispiel Compact

Das Magazin Compact steht in Deutschland unter intensiver Beobachtung und wurde 2024 zeitweise verboten.1

Verbot durch das Bundesinnenministerium

Am 16. Juli 2024 verbot das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser die Compact-Magazin GmbH sowie die Conspect Film GmbH. Begründet wurde das Verbot mit der Verbreitung von „antisemitischen, rassistischen, minderheitenfeindlichen, geschichtsrevisionistischen und verschwörungstheoretischen Inhalten“. Das Ministerium sah darin eine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Zeitgleich fanden bundesweite Durchsuchungen statt, bei denen Vermögenswerte und Beweismittel beschlagnahmt wurden.

Gerichtliche Aufhebung des Verbots

Am 14. August 2024 setzte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Verbot vorläufig außer Kraft. Das Gericht stellte fest, dass bei einer summarischen Prüfung Zweifel bestehen, ob die beanstandeten Inhalte die Ausrichtung des Magazins insgesamt prägen und ein Verbot unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten gerechtfertigt ist. Ein Hauptverfahren zur endgültigen Klärung ist für den 10. Juni 2025 angesetzt.

§ 188 StGB – Schutz für Politiker oder Einschränkung der Meinungsfreiheit?

Der § 188 StGB soll Politiker vor Verleumdung schützen, doch viele sehen darin ein unverhältnismäßiges Vorgehen wie im Kaiserreich wegen Majestätsbeleidigung.

Sonderrechte für Politiker

  • Kritiker bemängeln, dass Politiker durch § 188 StGB stärker geschützt sind als normale Bürger.
  • Normalerweise gilt bei übler Nachrede oder Verleumdung § 186 oder § 187 StGB – warum sollten Politiker mehr Schutz genießen?
  • Das könnte als ungleiche Behandlung vor dem Gesetz gewertet werden.

Gefahr für die Meinungsfreiheit

  • Der Paragraf könnte als Instrument gegen politische Kritik genutzt werden.
  • Besonders Oppositionspolitiker oder Journalisten könnten eingeschüchtert werden, wenn sie Angst haben, wegen kritischer Aussagen belangt zu werden.
  • Es besteht die Gefahr, dass politische Diskussionen weniger offen geführt werden.

Unscharfe Definition von „Personen des politischen Lebens“

  • Der Begriff ist nicht genau definiert: Wer zählt als „Person des politischen Lebens“?
    • Nur gewählte Abgeordnete?
    • Auch Parteifunktionäre?
    • Personen, die sich nur gelegentlich politisch äußern?
  • Das könnte zu unscharfen oder politisch motivierten Urteilen führen.

Rechtliche Instrumente existieren bereits

  • Für Verleumdung und üble Nachrede gibt es bereits die §§ 186 und 187 StGB.
  • Wozu braucht es dann noch § 188 StGB?
  • Kritiker sagen, dass dieser Zusatz überflüssig ist, da Politiker auch normale rechtliche Schritte einleiten könnten.

Schutz vor berechtigter Kritik?

  • Manche befürchten, dass Politiker durch den Paragrafen berechtigte Kritik als „üble Nachrede“ abtun könnten.
  • Besonders in Zeiten von Skandalen oder Korruptionsvorwürfen könnte das Gesetz missbraucht werden, um unbequeme Stimmen zum Schweigen zu bringen.

Dass die Diskussion um den § 188 StGB nicht nur theoretischer Natur ist, zeigt das Skandalurteil gegen David Bendels vom April 2025.

Das kennt man aus Diktaturen – Verfolgung von David Bendels wegen Majestätsbeleidigung

Leider kein Aprilscherz – weil er ein Foto der Bundesinnenministerin veränderte und teilte, ist David Bendels im April 2025 zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Bei Nancy Faeser soll er sich schriftlich entschuldigen.2 Bendels selbst bezeichnete das Urteil als Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit und kündigte juristische Schritte an.

Das Urteil löste eine öffentliche Debatte über die Grenzen der Meinungsfreiheit aus. So kritisierte beispielsweise die Grünen-Politikerin Ricarda Lang die Entscheidung als unverhältnismäßig . Wir stimmen dem Urteil der WELT zu: Das kennt man aus Diktaturen.

Noch im Februar 2025 hatte der Vice-President der USA, J.D. Vance, gewarnt: „Glauben Sie, dass der amerikanische Steuerzahler es hinnehmen wird, wenn jemand in Deutschland ins Gefängnis kommt, nur weil er einen gemeinen Tweet gepostet hat?“, stellte er provokant in den Raum.

Planen CDU/CSU und SPD ein Wahrheitsministerium?

Lügen verbieten?

Die Koalitionsverhandlungen sehen ein Gesetz gegen „bewusste Falschinformationen“ vor – angeblich zum Schutz der Demokratie. Doch wer entscheidet, was eine Lüge ist? Der Staat? Eine „Faktencheck“-Institution mit politischem Bias? Was als Kampf gegen Desinformation verkauft wird, könnte in Wahrheit ein Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit sein.

Wer definiert, was „wahr“ ist?

Das größte Problem eines „Lügenverbots“ ist die Definitionsmacht:

  • Staatliche Zensurgefahr: Wenn die Regierung festlegt, welche Aussagen „falsch“ sind, wird sie zur Wahrheitsinstanz – eine gefährliche Rolle in einer Demokratie.
  • Beispiel Corona-Politik: Was heute als „Verschwörungstheorie“ gilt (z. B. Labortheorie zu Covid-19 oder Gefahren der Corona- Schutzimpfungen), wurde später teilweise ernsthaft diskutiert oder gar bewiesen. Hätte der Staat damals solche Thesen verbieten dürfen?
  • Politische Instrumentalisierung: Könnte eine künftige AfD-Regierung dann „Klimaleugner“ bestrafen oder Medien zwingen, ihre Sicht als „Wahrheit“ zu verbreiten?

Fazit: Wahrheit ist oft interpretationsabhängig – der Staat darf nicht zum Richter über Fakten werden.

Doppelmoral: Wer kontrolliert die Kontrolleure?

  • Medien und Faktenchecker sind nicht neutral: Organisationen wie „Correctiv“ oder „ARD Faktenfinder“ wurden schon mehrfach für einseitige Bewertungen kritisiert.
  • Beispiel „Querdenken“: Während manche ihrer Thesen absurd waren, wurden auch berechtigte Kritiken an Lockdowns pauschal als „Fake News“ diffamiert.
  • Zensur durch die Hintertür: Soziale Medien löschen heute schon kontroverse Meinungen mit Verweis auf „Desinformation“. Ein Gesetz würde dies legalisieren.

Fazit: Eine freie Debatte braucht Widerspruch, nicht staatlich verordnete „Wahrheiten“.

Warum Bildung besser ist als Verbote

Statt Meinungen zu verbieten, sollte die Politik:
✔ Medienkompetenz fördern (kritischer Umgang mit Quellen)
✔ Transparente Debatten zulassen – auch bei unbequemen Themen
✔ Manipulation bekämpfen, ohne Meinungen zu unterdrücken (z. B. gegen Bots, nicht gegen Kritiker)

Fazit: Eine Demokratie überlebt nicht durch Zensur, sondern durch mündige Bürger.

Ein Schritt in die falsche Richtung

Ein „Lügenverbot“ klingt verlockend – doch es wäre ein Sündenfall. Statt Fake News zu bekämpfen, würde es Misstrauen in Medien und Staat verstärken. Die Lösung liegt nicht in Gesetzen, sondern in einer kritischen, aufgeklärten Gesellschaft.

Wann wird Strafverfolgung zu politischer Verfolgung?

Chilling Effect: Selbstzensur aus Angst vor Repression – laut Studien meiden 40 % der Deutschen kontroverse Themen wie Migration oder Klimapolitik.

Subjektive Auslegung: Gesetze wie § 166 StGB („Blasphemie“) oder § 188 StGB (Beleidigung von Amtsträgern) werden je nach politischem Kontext unterschiedlich angewendet.

Politische Motivation: Beispiel: Die Verfolgung von Whistleblowern wie Anastasia B. (enthüllte rechtsradikale Chatgruppen in der Polizei) wurde als „Verrat“ statt als Schutz öffentlicher Interessen behandelt.

Folgen für die Demokratie

Erosion des Vertrauens: Wenn Bürger den Staat als „Gegner“ wahrnehmen, sinkt die Bereitschaft zur politischen Teilhabe.

Polarisierung: Unterdrückte Debatten führen zu Radikalisierung in Filterblasen (z. B. rechte oder linke Echokammern).

Forderungen von Amnesty International

Amnesty International beobachtet mit Sorge die Entwicklung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Deutschland. In ihrem Bericht „Under-protected and over-restricted“3 kritisiert die Organisation, dass friedliche Proteste zunehmend durch pauschale Versammlungsverbote, Präventivhaft und übermäßige Polizeigewalt eingeschränkt werden.

Amnesty fordert daher eine klare Trennung zwischen legitimer Kritik und strafbaren Handlungen, die Stärkung unabhängiger Gerichte gegen willkürliche Strafverfolgung sowie transparente Kriterien für Versammlungsverbote und Überwachung.

Zudem warnt Amnesty vor einem „protestfeindlichen Umfeld“ in Deutschland. Die Organisation bemängelt, dass friedliche Demonstranten kriminalisiert und stigmatisiert werden.

Zusätzlich werfen die Autoren der Polizei in mindestens 13 Ländern, darunter Deutschland, übermäßige Gewaltanwendung und mangelnde Rechenschaftspflicht vor.

Amnesty International fordert daher von der Bundesregierung, eine lebendige Protestkultur zu fördern, die unterschiedliche Sichtweisen widerspiegelt und dabei sowohl die Menschenrechte als auch die öffentliche Sicherheit respektiert. Protest dürfe nicht unterdrückt, sondern müsse im Gegenteil geschützt werden.

Fazit

In Deutschland besteht ein Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Meinungsfreiheit und dem Missbrauch staatlicher Macht zur politischen Verfolgung. Gesetze gegen Hasskriminalität oder Extremismus werden zunehmend instrumentalisiert, um systemkritische Positionen zu marginalisieren. Um dies zu verhindern, fordern NGOs wie Amnesty International:

  • Klare Trennung zwischen legitimer Kritik und strafbaren Handlungen,
  • Stärkung unabhängiger Gerichte gegen willkürliche Strafverfolgung,
  • Transparente Kriterien für Versammlungsverbote und Überwachung.

Solange diese Balance nicht gelingt, bleibt die Gefahr, dass der Vorwurf der „politischen Verfolgung“ – ob real oder wahrgenommen – die demokratische Debattenkultur weiter schwächt.

„Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden.“ – Rosa Luxemburg

  1. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/6vr124-bverwg-compact-verbot-bmi-sofortvollzug-ausgesetzt ↩︎
  2. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-bamberg-nancy-faeser-meme-verleumdung-oeffentlicher-person-meinungsfreiheit ↩︎
  3. https://www.amnesty.de/deutschland-bundestagswahl-2025-meinungsfreiheit-versammlungsfreiheit ↩︎
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